Service & Beratung: 033 473 / 90 89 05

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OWR Oderwiesenrind GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. gelten für alle Verträge, die die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. über die Angebotsseiten unter www.oderwiesenrind.de mit ihren Kunden (im Folgenden Besteller genannt) abschließt. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.  und deren Besteller unterliegen ausschließlich den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. nicht an und werden nicht Vertragsbestandteil. 
  3. Besteller im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
    Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer ist dieser verpflichtet, dies der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. gesondert anzuzeigen. 
  4. Ein Vertragsschluss mit der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. setzt die volle Geschäftsfähigkeit und Solvenz des Bestellers voraus.

§ 2 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Die folgenden Regelungen über das Zustandekommen eines Vertrages gelten ausschließlich für Bestellungen über den Internetshop der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. www.oderwiesenrind.de.
  2. Im Falle eines Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit der
    OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.
    Alte Hauptstraße 21
    15328 Zechin
     
    UstID: DE 138999838
    zustande.
     
  3. Die Darstellung und Präsentation der Produkte im Online-Shop der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.stellt kein rechtlich verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller, zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Vertragsangebots gegenüber der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.. Durch das abschließende Betätigen des Bestellbuttons gibt der Besteller ein für ihn verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. 
  4. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt mittels E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung an die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Bestellers dar.  Eine Annahmeerklärung des Vertragsangebots des Bestellers durch die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.erfolgt in einer separaten  E-Mail oder konkludent durch Auslieferung der Waren innerhalb von zwei Tagen. 
  5. Der Besteller kann vor der verbindlichen Abgabe eines Vertragsangebots durch Betätigung der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Button“ nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Bestellers erfasst werden und Eingabefelder berichtigen oder durch Schließen des Internet-Browsers den Bestellvorgang abbrechen.
  6. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besteller bei Vertragsabschluss per E-Mail zugesandt. Außerdem sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. jederzeit auf der Homepage des Onlinehandels der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.abrufbar und für den Besteller ausdruckbar vorhanden.

§ 4 Preise, Lieferung, Zahlung und Fälligkeit

  1. Die, auf der Webseite des Onlinehandels der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.  
  2. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller hinterlegte Lieferadresse. 
  3. Die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Der Besteller hat bei Teillieferungen lediglich die Versandkosten zu tragen, die im Falle der Gesamtlieferung der bestellten Ware angefallen wären. 
  4. Der Versand erfolgt bei der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. innerhalb von zwei Werktagen und die Lieferung beim Besteller innerhalb von fünf Werktagen. 
  5. Die Versandkosten werden dem Besteller vor Absenden der Bestellung im Bestellformular angegeben und sind vom Besteller zu entrichten. Die Versandkosten berechnen sich wie folgt:
    Versandkosten: 11,95 EUR / Bestellung mit DHL "Wunschzeit"
    Mindestbestellwert: 50,00 EUR / Bestellung, ansonsten berechnen wir 5,00 EUR Mindermengenzuschlag

    Eine kostenlose Anlieferung erfolgt im Zechiner Umland (ca. 25 km) und betrifft alle Orte mit den folgenden Postleitzahlen: 15306, 15320, 15324, 15328.
  6. Der Versand der Ware erfolgt per DHL Wunschzeit. Ist der Besteller ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, trägt die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. das Versandrisiko. Ist der Besteller ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 447 BGB.
    Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der verkauften Ware geht auch bei einem Versendungsverkauf erst mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. 
  7. Der Besteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung bevollmächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen. Der Besteller stellt die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung erwachsen. 
  8. Der Besteller hat folgende Möglichkeit der Zahlung: 
    * Zahlung bei Auslieferung
    * Zahlung auf Rechnung

    Bankverbindung:
    OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.
    IBAN: DE 35 120 300 0010 2069 5001
    BIC: BYLADEM1001
    Bank: Deutsche Kreditbank AG
     
    Der Bestseller ist bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen.
    Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser die Annahmeverzug geraten ist. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G..
  2. Ist der Besteller ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist der Besteller zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewerblichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Besteller jedoch die Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer) der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. ab. Unbesehen der Befugnis der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G., die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Besteller auch nach Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G., die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder ähnlicher Verfahren gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte das der Fall sein, so kann die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. verlangen, dass der Besteller der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigen, ist die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. verpflichtet, die Sicherheiten nach Auswahl von der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. auf das Verlangen des Bestellers freizugeben. 

§ 6 Gewährleistung

  1. Liegt ein Sachmangel an der bestellten Ware vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 
  2. Soweit der Besteller ein Unternehmer ist, gilt abweichend von Absatz 1:
    a. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
    b. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Das gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 

§ 7 Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht
    Der Besteller hat das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag mit der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem die letzte Teillieferung durch den Besteller oder durch einen von ihm bevollmächtigten Dritten in Besitz genommen wurde.
     
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Besteller die eindeutige Mittelung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. absendet. Der Besteller hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Besteller muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

    Ausnahme des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
    1. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
    2. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. 
    3. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, die dem Verbraucher von der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden.


  2. Widerrufsfolgen
    Widerruft der Besteller den Kaufvertrag mit der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G., hat die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. dem Besteller alle Zahlungen, die die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. vom Besteller erhalten hat, einschließlich der gezahlten Versandkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die von der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Bestellers dieses Vertrages bei der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Besteller wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. ist berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis sie die Waren zurückerhalten hat oder bis der Besteller den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren an die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.  

    Der Besteller hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Besteller die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, zurückzusenden oder zu übergeben. Den Widerruf hat der Besteller zu richten an: OWR Oderwiesenrind GmbH i.G., Alte Hauptstraße 21, 15328 Zechin. Die Frist ist gewahrt, wenn der Besteller die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 

  3. Ende der Widerrufsbelehrung
    Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Verträgen, die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten ist.
     
  4. Widerrufsformular
    An: OWR Oderwiesenrind GmbH i.G., Alte Hauptstraße 21, 15328 Zechin.

    „Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung: … „
     
    Bestellt am:
    Erhalten am:
     
    Name des Bestellers:
    Anschrift des Bestellers:
    Unterschrift des Bestellers:
    Datum:

§ 8 Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 
  2. Die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. ist unter anderem dazu verpflichtet, dem Besteller das Eigentum an der Ware frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein Sachmangel liegt nur dann vor, wenn die Ware Qualitätsmängel und /oder Beschädigungen aufweist, die ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht. Kein Sachmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware, deren Liefermenge sich nach Gewicht bemisst, bis zu 10% von der vereinbarten Mange abweicht. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. berechtigt, die Nacherfüllung zu leisten. Insoweit hat der Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. ist jedoch zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist du die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 
  3. Die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. leistet gegenüber Unternehmern für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 
  4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen kann der Besteller den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. 
  5. Die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
  6. Für solche Schäden, die von den Absätzen 1 bis 4 nicht erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G., soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Dabei beschränkt sich die Haftung der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. 
  7. Im Fall leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragsverletzungen, die nicht von Absatz 1 bis Absatz 5 erfasst werden, haftet die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. gegenüber Verbrauchern begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  8. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. 

§ 9 Jugendschutz

  1. Beim Verkauf von Waren, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfallen, geht die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. nur Vertragsbeziehungen mit Bestellern ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
    Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen. 
  2. Der Besteller versichert mit der Absendung seiner Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass seine Angaben bezüglich des Namens, Adresse richtig sind. Der Besteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder solche von ihm zur Entgegennahme der Lieferung bevollmächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Waren in Empfang nehmen.
  3. Soweit die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, eine Alterskontrolle vorzunehmen, weist die OWR Oderwiesenrind GmbH i.G. den mit der Lieferung ermächtige Mitarbeiter an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen. 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als diesen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
  3. Ist der Besteller ein Unternehmer, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Besteller, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder für den Fall, dass dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort zum zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch dann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der OWR Oderwiesenrind GmbH i.G.. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen sollten.
Zuletzt angesehen